Arbeitsrecht

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Die Arbeitswelt verändert sich nachhaltig unter dem Einfluss des globalen Wettbewerbs sowie des digitalen Wandels. Wir begleiten unsere Mandanten bei der rechtlichen Gestaltung zukunftsweisender betrieblicher Strukturen und Arbeitsbedingungen.

Wir decken für unsere Mandanten die gesamte Bandbreite der klassischen arbeitsrechtlichen Themen ab, wie z.B. Vertragsgestaltungen, Beendigungslösungen, Um- und Restrukturierungen sowie gerichtliche Auseinandersetzungen. Im kollektivrechtlichen Bereich unterstützen wir bei der Gestaltung von Betriebs- und anderen kollektivrechtlichen Vereinbarungen mit Betriebsräten sowie bei deren Durchsetzung vor Gericht und in Einigungsstellen.

Unsere international tätigen Mandanten schätzen unsere Erfahrung und Vernetzung für die Begleitung ihrer grenzüberschreitenden Aktivtäten. Hier beraten wir u.a. zu Fragen des grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatzes und zur Durchführung internationaler Werk- und Dienstleistungsverträge.

In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen:

  • Arbeitsverträge & Vergütungen
  • Beratung von Vorständen & Geschäftsführern
  • Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Umstrukturierung und Restrukturierung
  • Tarif- und Mitbestimmungsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitnehmerüberlassung / Einsatz von Fremdpersonal
  • Arbeitsrechtliche Compliance, u.a. Beschäftigtendatenschutz und Arbeitssicherheit
  • New Work / neue Arbeitsmodelle
  • Grenzüberschreitende Fragestellungen

     

  • Ihre Ansprechpartner

    Dr. Georg Jaster 
    jaster@tigges.legal
    +49 211 8687 145

    Michael Niermann
    niermann@tigges.legal
    +49 211 8687 124

    Matthias Klagge, LL.M.
    klagge@tigges.legal
    +49 211 8687 134

    Daniel Lüdemann, LL.M.
    luedemann@tigges.legal
    +49 211 8687 221

    Marie Theresa Geuting
    geuting@tigges.legal
    +49 211 8687 161

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    TIGGES Team Arbeitsrecht

    arbeitsrecht IM fokus

    aktuelles

    12.12.2022

    Update Arbeitsrecht: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab 2023 Pflicht – das Ende des „gelben Scheins“

    Ab dem 1. Januar 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber Pflicht. Dann hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier - mit wenigen Ausnahmen - ausgedient.

     

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    Aktuelles

    06.12.2022

    Webinar Chefsache Update Arbeitsrecht: Digitale Arbeitszeiterfassung – was jeder Arbeitgeber jetzt wissen sollte

    Die Fragestellung, ob und wie Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen haben, hat mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 erheblichen Schwung bekommen. Die nun ganz frisch veröffentlichten Urteilsgründe des Gerichts erhöhen den Druck auf den Gesetzgeber nun endlich tätig zu werden.

     

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